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Amtliches

Bekanntmachungen, die eine Frist haben

Was in Bern beschlossen wird, steht zuerst in einem Dokument. Wir sammeln die Bekanntmachungen mit Berner Bezug und geben an, wo die Frist läuft und welche Stelle sie überwacht. Die Liste wird werktags ergänzt, spätestens um 17 Uhr.

Stillleben mit Anschlagbrett, Stempelkissen und Metalllineal
Anschlagbrett und Stempel, Stadtgrün Bern. Die Frist steht immer im Dokument, nicht im Aushang.

Laufende Fristen

  • Stadt Bern, BauinspektoratFrist 20.11.2026

    Bauanzeige Effingerstrasse 21: Aufstockung um zwei Geschosse

    Das Gesuch umfasst eine Aufstockung, den Einbau von vier Wohnungen und die Anpassung der Dachform. Die Pläne liegen beim Bauinspektorat auf. Einsprachen sind bis zum Ablauf der Frist schriftlich und begründet einzureichen.

    Publiziert am 04.11.2026

  • Stadtgrün BernFrist 12.12.2026

    Vernehmlassung Aareufer: Wege zwischen Marzili und Eichholz

    Das Konzept sieht einen durchgehenden Uferweg auf der linken Flussseite vor, mit zwei neuen Stegen. Betroffene Quartiervereine und Verbände erhalten Unterlagen direkt, weitere Stellungnahmen nimmt die Fachstelle entgegen.

    Publiziert am 28.10.2026

  • Kanton Bern, Amt für Gemeinden und RaumordnungFrist 30.11.2026

    Planauflage Stadtbach: Gewässerraum im Siedlungsgebiet

    Die Gewässerraumzone wird auf einer Länge von 1,8 Kilometern angepasst. Während der Auflagefrist können Einwendungen eingereicht werden. Die Unterlagen liegen in der Stadtkanzlei und bei der Regionalplanung auf.

    Publiziert am 31.10.2026

  • Stadt Bern, FinanzverwaltungFrist 18.11.2026

    Submissionsentscheid: Unterhaltsreinigung von 14 Stadtliegenschaften

    Zuschlag an ein Berner Reinigungsunternehmen, Volumen 2,4 Millionen Franken über vier Jahre. Die Vergabeunterlagen und die Begründung des Zuschlags sind während der Beschwerdefrist einsehbar.

    Publiziert am 03.11.2026

  • Kanton Bern, PersonalamtFrist 26.11.2026

    Fachstelle Wohnraumförderung: Leitung, 80 bis 100 Prozent

    Die Stelle koordiniert den Rahmenkredit, der derzeit im Grossen Rat liegt, und berät Gemeinden bei Ersatzneubauten. Anforderungen und Anstellungsbedingungen stehen in der Ausschreibung.

    Publiziert am 05.11.2026

Wie eine Auflagefrist abläuft

Bei einer Planauflage liegen die Unterlagen während 30 Tagen öffentlich auf, in der Stadtkanzlei oder beim zuständigen Amt. Wer betroffen ist, kann innert dieser Frist schriftlich und begründet Einwendung erheben. Die Frist ist keine Beratungszeit: Sie beginnt mit dem Publikationstag, nicht mit dem Tag, an dem jemand die Pläne zum ersten Mal sieht.

Bei Vernehmlassungen verhält es sich anders. Dort äussern sich in der Regel Gemeinden, Verbände und interessierte Organisationen, nicht einzelne Personen. Die Frist beträgt meist sechs bis zwölf Wochen. Eine verspätete Stellungnahme wird nicht ausgeschlossen, aber sie wirkt selten.

Bei Submissionsentscheiden läuft eine Beschwerdefrist von zehn Tagen. Wer den Zuschlag anfechten will, muss ihn vorher einsehen. Die Vergabeunterlagen liegen bei der beschaffenden Stelle auf, nicht bei der Redaktion.

Was wir prüfen

Jede Meldung wird gegen das Originaldokument abgeglichen. Wir übernehmen Datum, Aktenzeichen und zuständige Stelle wörtlich und kürzen nur die Beschreibung. Wenn ein Dokument nicht öffentlich zugänglich ist, steht das in der Meldung.

Amtliche Grundlagen: Stadtverwaltung Bern, Kanton Bern, admin.ch.

Eine Frist verpasst oder eine Bekanntmachung fehlt? Schreiben Sie der Redaktion. Wir veröffentlichen Korrekturen am gleichen Ort.